Gemäß § 28 HeilM-RL umfasst die Podologische Therapie folgende individuelle Maßnahmen:
- Hornhautabtragung
Die fachgerechte Abtragung der verdickten Hornhaut bzw. das Entfernen von
krankhaften Hornhautverdickungen dient der Vermeidung von drohenden
Hautschädigungen wie Fissuren, Ulzera und Entzündungen durch spezifische
Techniken der Schälung und des Schleifens der Haut unter Schonung der
Keimschicht. Bei Patienten mit Vorfußamputationen können beide Füße podologisch
behandelt werden. - Nagelbearbeitung
Die Bearbeitung krankhaft verdickter Zehennägel, einschließlich der Behandlung von
Zehennägeln mit Tendenz zum Einwachsen sowie eingewachsenen Zehennägeln im
Stadium 1, dient der fachgerechten Beseitigung abnormer Nagelbildungen zur
Vermeidung von drohenden Schäden an Nagelbett und Nagelwall durch spezifische
Techniken wie Schneiden, Schleifen und/oder Fräsen. - Podologische Komplexbehandlung (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung)
Die Podologische Komplexbehandlung dient der gleichzeitigen
Hornhautabtragung, -entfernung und Nagelbearbeitung, sofern diese medizinisch
erforderlich sind. Bei Patienten mit Vorfußamputationen können beide Füße
podologisch behandelt werden
Diesen Maßnahmen werden die Leistungen „Podologische Behandlung (klein)“ bzw.
„Podologische Behandlung (groß)“ zugeordnet. Die „Podologische Behandlung
(klein)“ umfasst alle podologischen Leistungen mit einer Therapiezeit von bis zu 20
Minuten. Bei Podologischen Komplexbehandlungen mit einer Therapiezeit von mehr als
20 Minuten kann die Leistung „Podologische Behandlung (groß)“ abgerechnet werden.
Zur jeweiligen Maßnahme zählt die ggf. erforderliche Hilfe beim An- und Ausziehen der
Fußbekleidung, bei der Platzierung des Patienten sowie beim Fußbad.
Ziel der Podologischen Therapie ist die Wiederherstellung, Besserung und
Erhaltung der physiologischen Funktion der Haut im Bereich der Füße und der